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Neue Promotionsordnung des Fachbereichs Kultur- und Sozialwissenschaften
Die neue Promotionsordnung sieht eine Einschreibung nach der Annahme durch den Promotionsausschuss vor. Berücksichtigen Sie daher bitte die Sitzungstermine des Promotionsausschusses bei Ihrer Zeitplanung für die Einschreibung. Die Einschreibung sollte spätestens zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung zur Promotion (also bei Abgabe der Dissertation) erfolgt sein.
Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Vordruck)
Erklärung über etwaige frühere Promotionsgesuche (Vordruck; obligatorische Anlage zum Antrag)
Hinweis zum Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand
Bitte senden Sie Ihr Exposé zusätzlich als Datei an promotionfb1@uos.de.
Antrag auf Zulassung zur Promotion (Vordruck; bei Abgabe der Dissertation)
Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Promotion
Die Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung sollte jeweils als letzte Seite unterschrieben in die Dissertation eingebunden werden. Es wird empfohlen, die Zusammenfassungen in deutscher und englischer Sprache ebenso einzubinden (vor dem Inhaltsverzeichnis).