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Topinformationen
Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01
Mareike Tudor, M.A.
Seminarstraße 20
49074 Osnabrück
Büro 15/108
mareike.tudor@uos.de
+49 541 969 4381
Servicezeiten:
Mo 9-12 Uhr, 14-15:30 Uhr
Di 9-12 Uhr, 14-15:30 Uhr
Mi 9-12 Uhr, 14-15:00 Uhr
Do 9-12 Uhr
Sprechstunde (in Präsenz oder per Videomeeting) nach Vereinbarung
Information in English
Die hier aufgeführten Bewerbungsvorgaben beziehen sich auf die Fachbereichs- und Erasmus+ Kooperationen der Institute für Geschichte, Geographie, Kunst/Kunstpädagogik, Textiles Gestalten und Sozialwissenschaften.
Bewerbung und Organisatorisches
Bewerbung für Erasmus+ Kooperationen und Fachbereichspartnerschaften
Die nächste Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium im akademischen Jahr 2025/26 (WS 2025/26 und SoSe 2026) ist der 6. Februar 2025.
Bei der Bewerbung für ein Auslandsstudium an einer Partneruniversität handelt es sich um ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren. Zunächst erfolgt die Bewerbung und Auswahl an der Heimatuniversität (je nach Kooperationsart im Fachbereich oder im International Office). Nach der Auswahl und Zusage für einen Platz werden die Studierenden an der geplanten Gastuniversität nominiert. Anschließend müssen sich die Studierenden dort ebenfalls zu einer bestimmten Frist (je nach Universität individuell) bewerben. Die Entscheidung über die endgültige Zulassung trifft die aufnehmende Universität.
Bei Bewerbungen um einen Platz für ein Auslandsstudium haben Sie die Möglichkeit, sich für drei Universitäten nach Priorität geordnet zu bewerben. Dabei können Fachbereichs-, Erasmus+ und Hochschulpartnerschaften kombiniert werden. Um die Chancen auf einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, ist es empfehlenswert, die Möglichkeit der Mehrfachbewerbung auch zu nutzen! Eine Übersicht über die verfügbaren Kooperationen und Plätze sind auf der Webseite Kooperationen des Fachbereichs zu finden. Informationen zu den Vorteilen und generellen Bewerbungsbedingungen des Erasmus+ Programms finden Sie auf den entsprechenden Webseiten des Internationale Office.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung besteht aus einer Onlinebewerbung sowie weiteren Begleitdokumenten (Lebenslauf, Transcript of Records, Motivationsschreiben, vorläufige Kursliste, Sprachnachweise). In der Onlinebewerbung können bis zu drei Wünsche für Gastuniversitäten angegebenen sowie der Erasmus+ Zuschuss beantragt werden. Die Begleitdokumente müssen sowohl in der Onlinebewerbung hochgeladen als auch im PDF-Format zusammen mit dem unterschriebenen Onlinebewerbungsformular per Email bei Mareike Tudor (mareike.tudor@uos.de) im Büro für Auslandsstudium & internationale Kooperationen des FB01 eingereicht werden. Unterlagen in Papierform sind nicht erforderlich. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen und Hinweise zur Bewerbung /Erasmus Application Instructions (in English).
Ablaufplan und Checkliste für ERASMUS+ Auslandsaufenthalte /Checklist and Timeline for Studying Abroad with Erasmus+ (in English)
ACHTUNG: Bewerbungen für Hochschulkooperationen sind bei Frau Teutloff im International Office einzureichen.
Auswahlkriterien
Die Auswahl der Studierenden erfolgt anhand folgenden Kriterien:
- Sprachkenntnisse (in der Landes- und/oder Unterrichtssprache)
- über Sprachkurse oder Spachzertifikate - Akademische Qualifikation (insbesondere anhand der Noten im bisherigen Studienverlauf)
- Notennachweise im Transcript of Records
- bei einem bereits abgeschlossenen Bachelor-Studium Nachweis über das Bachelor-Zeugnis sowie das dazugehörige Transcript of Records - Studienvorhaben (vor allem vermittelt über das Motivationsschreiben)
- akademisches oder sonstiges Interesse am Auslandsaufenthalt
- Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt
- Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts an der jeweiligen Partneruniversität
Anrechnung von Leistungen aus dem Auslandsstudium
Studienleistungen, die während eines Auslandsstudiums im Rahmen einer Partnerhochschule (Erasmus+ Partneruniversität, Fachbereichspartnerschaft oder Hochschulkooperation) der Universität Osnabrück erbracht werden, können in der Regel für das Studium angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement abgeschlossen wurde. Dieses enthält sowohl die geplante Kursbelegung an der Gasthochschule, als auch die Anrechnung dieser Kurse für den Heimatstudiengang. Es handelt sich dabei um eine verbindliche Zusage der vereinbarten Anrechnung. Das Learning Agreement wird von dem/der Studierenden und entsendender sowie empfangener Universität unterschrieben.
Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt über das Erasmus+ Programm absolvieren, ist das Learning Agreement verpflichtend und die Vereinbarung von ca. 30 ECTS pro Semester die Voraussetzung für den Erhalt des finanziellen Erasmus+ Zuschusses. Idealerweise sollte das Online Learning Agreement (OLA) genutzt werden. Falls die Gastuniversität daran noch nicht teilnimmt, kann auch auf die alte Version als word/pdf-Dokument zurückgegriffen werden. Vorlagen der Formulare und Leitfäden zum Ausfüllen des Learning Agreements finden Sie auf den Webseiten des International Office.
Die Klärung und Genehmigung der Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandsstudium erfolgt individuell und auf Einzelfallbasis bei den jeweils für Anerkennung zuständigen Fachvertreter*innen der Institute. Ob und wo ein Kurs anerkannt werden kann, hängt von der inhaltlichen Passung und der Modulstruktur der jeweiligen Studiengänge ab. Eine Übersicht über die für das Learning Agreement unterschriftsberechtigten Personen der Institute finden Sie hier.